Wer die Bestellung eines Testamentsvollstreckers plant, steht vor einer Entscheidung, die häufig mit zu wenig Analyse getroffen wird. Der Hausanwalt, der langjährige Steuerberater, ein Bankberater – irgendjemand aus dem Vertrauenskreis wird benannt. Das ist in vielen Fällen eine ausreichende Lösung. In den Fällen, in denen es keine ausreichende Lösung ist, kostet die unbedachte Entscheidung später viel Geld und Nerven.
Dieser Artikel schlägt eine andere Herangehensweise vor: Die Wahl des Testamentsvollstreckers ist eine Funktion der erwarteten Situation. Wer diese Situation nicht vorab durchdenkt, wählt zufällig – und hat in einem Drittel der Fälle die falsche Antwort.
Der Artikel ist Teil des Pillar-Leitfadens Unternehmertestament, Vorsorge und Testamentsvollstreckung und vertieft einen dort angerissenen Gedanken. Er beschreibt die zwei häufigsten Profile, ordnet sie typischen Situationen zu und gibt eine strukturierte Entscheidungshilfe.
Ein Hinweis vorweg: Dieser Artikel ist keine Abwertung einer Berufsgruppe. Beide beschriebenen Profile sind professionell und in der jeweils passenden Konstellation die beste Wahl. Die Frage ist nicht, wer „besser“ ist – die Frage ist, welche Situation vorliegt.
Warum die Frage nach dem Profil überhaupt wichtig ist
In Deutschland wird Testamentsvollstreckung traditionell von Anwälten und Notaren ausgeübt. Das hat historische Gründe: Die Konstruktion der Testamentsvollstreckung ist erbrechtlich, und wer sich im Erbrecht auskennt, ist nahe am Werkzeug. Diese Tradition hat Vorteile – das notwendige rechtliche Rüstzeug ist nahezu garantiert – aber sie blendet eine wichtige Frage aus: Welche Aufgabe wird der Testamentsvollstrecker tatsächlich erfüllen müssen?
Bei einem klassischen Privatnachlass – Immobilie, Depot, Girokonto – ist diese Frage uninteressant. Die Aufgabe ist Vermögensverwaltung und -verteilung. Das beherrscht jeder erfahrene Anwalt oder Notar. Bei einem Nachlass mit operativem Unternehmen verschiebt sich die Aufgabe fundamental. Plötzlich geht es um laufende Geschäftsführung, um strategische Weichenstellungen, um Verhandlungen mit Banken, um Transaktionssteuerung, um Moderation zwischen Erben.
Diese erweiterten Aufgaben sind kein Sonderfall, sondern die Regel, sobald ein operatives Unternehmen im Nachlass liegt. Sie erfordern andere Kompetenzen als reine Vermögensverwaltung. Und sie erfordern sie in sehr unterschiedlichen Gewichtungen, abhängig von der konkreten Situation.
Der Punkt: Die Entscheidung „Wer wird Testamentsvollstrecker?“ ist nicht die Entscheidung für eine Person, sondern für ein Kompetenzprofil. Und die Entscheidung für ein Kompetenzprofil ist eine Entscheidung für eine erwartete Situation. Wer den mittleren Schritt überspringt – also die Situationsanalyse – entscheidet im Ergebnis willkürlich.
Die zwei Achsen: Welches Problem wird dominieren?
Jede Nachlasssituation mit Unternehmen im Nachlass bewegt sich entlang von zwei Achsen. Beide sind immer präsent, aber selten gleich gewichtet.
Achse 1: Rechtliche Auseinandersetzung
Die erste Achse beschreibt den Grad, in dem rechtliche Konflikte und Auseinandersetzungen den Nachlass prägen werden. Ausprägungen dieser Achse sind:
- Streit zwischen Erben über Vermögensverteilung
- Pflichtteilsforderungen, die rechnerisch und taktisch schwer zu bewältigen sind
- Komplexe gesellschaftsrechtliche Fragen (Anteilsübergang, Zustimmungserfordernisse, Abfindungen)
- Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern, die nicht Erben sind
- Drohende oder laufende Klagen von enterbten Familienmitgliedern
- Umstrittene Testamentsauslegung
- Steuerliche Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
Je stärker diese Themen zu erwarten sind, desto rechtsgeprägter ist die Situation.
Achse 2: Unternehmerische Gestaltung
Die zweite Achse beschreibt den Grad, in dem operative unternehmerische Entscheidungen den Nachlass prägen werden. Ausprägungen dieser Achse sind:
- Laufende Führung des Unternehmens in den ersten Wochen und Monaten
- Strategische Weichenstellungen (Fortführen, verkaufen, restrukturieren)
- Steuerung eines Verkaufsprozesses (Käufersuche, Due Diligence, Verhandlung, Closing)
- Verhandlungen mit Banken über Kreditlinien, Finanzierung, Sicherheiten
- Kommunikation mit Großkunden und strategischen Lieferanten
- Beauftragung, Überwachung und ggf. Austausch von Geschäftsführung
- Einarbeitung der nächsten Generation in Führungsverantwortung
- Entscheidungen unter wirtschaftlicher Unsicherheit – ohne dass rechtliche Einwände den Hauptdruck erzeugen
Je stärker diese Themen zu erwarten sind, desto unternehmerisch geprägter ist die Situation.
Die Mischung ist die Regel
In der Praxis ist die reine Form selten. Fast jede Nachlasssituation mit Unternehmen enthält beide Achsen. Aber die Gewichtung variiert stark. Drei typische Ausprägungen:
Situation A (rechtsdominiert): Zerstrittene Erbengemeinschaft mit laufendem Streit zwischen mehreren Geschwistern aus verschiedenen Ehen, Pflichtteilsforderungen eines nicht-berücksichtigten Kindes, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen mit den Mitgesellschaftern, die nicht Erben sind. Das Unternehmen läuft operativ einigermaßen stabil, aber jede Entscheidung ist durch rechtliche Konflikte blockiert.
Situation B (unternehmerisch dominiert): Intakte Familie, ein oder zwei klar definierte Erben, keine Pflichtteilsprobleme. Das Unternehmen braucht in den nächsten 18 Monaten eine klare strategische Weichenstellung (Verkauf oder Fortführung), und es braucht in den ersten Wochen eine handlungsfähige Führung, weil der verstorbene Unternehmer zentrale operative Fäden in der Hand hatte. Es gibt kaum rechtliche Streitpunkte, aber viele unternehmerische Entscheidungen.
Situation C (gemischt): Ein Erbe, der das Unternehmen führen will und kann; zwei weitere, die ausgezahlt werden wollen. Die Ansprüche sind rechtlich klärungsbedürftig, aber nicht grundsätzlich streitig. Gleichzeitig muss das Unternehmen operativ stabil weitergeführt werden, und die Liquidität für die Auszahlungen muss strukturiert werden. Rechtliche und unternehmerische Themen sind beide substantiell.
Die jeweils passende Besetzung folgt aus diesen Situationen:
| Situation | Passendes Profil |
|---|---|
| A (rechtsdominiert) | Fachanwalt für Erb- und Gesellschaftsrecht |
| B (unternehmerisch dominiert) | Testamentsvollstrecker mit Führungs- und Transaktionserfahrung |
| C (gemischt) | Doppelbesetzung oder Kombiniertes Profil |
Das anwaltliche Profil: Wenn Recht dominiert
Ein Fachanwalt für Erbrecht – idealerweise mit Erfahrung in Gesellschaftsrecht – bringt in eine rechtsgeprägte Nachlasssituation die Kompetenzen mit, die das Problem erfordert:
Tiefe Kenntnis des Erbrechts und seiner Rechtsprechung. Er kennt die relevanten Urteile, die typischen Streitmuster und die effektiven Argumentationslinien. Er weiß, wann ein Vergleich sinnvoll ist und wann man den Prozess führen muss.
Prozessuale Erfahrung. Er kann vor Gericht auftreten, Schriftsätze formulieren, Fristen einhalten. In streitigen Auseinandersetzungen ist das die entscheidende Fähigkeit – nicht unternehmerisches Urteil.
Souveränität im Umgang mit anderen Anwälten. Wenn enterbte Miterben oder Pflichtteilsberechtigte eigene Anwälte mandatieren, entstehen anwaltliche Verhandlungs- und Gerichtssituationen. Dort kann der anwaltliche Testamentsvollstrecker in der gleichen Sprache auf Augenhöhe agieren.
Risikoaversion als Stärke. In einer Situation, in der jeder Fehltritt prozessual ausgenutzt werden kann, ist Risikoaversion kein Makel, sondern eine Tugend. Der anwaltliche Testamentsvollstrecker trifft Entscheidungen, die juristisch wasserdicht sind – und das schützt den Nachlass vor weiterem Schaden.
Netzwerk zu Spezialisten. Für steuerliche Fragen (Steuerberater), für Unternehmensbewertung (Wirtschaftsprüfer) oder für gesellschaftsrechtliche Detailfragen (spezialisierte Kanzleien) hat der anwaltliche Testamentsvollstrecker typischerweise belastbare Kontakte.
Wenn Situation A dominiert, ist dieses Profil die bessere Wahl. Ein Unternehmer ohne juristisches Rüstzeug wäre in dieser Lage überfordert – und würde fast zwangsläufig Fehler machen, die von den anwaltlich beratenen Gegnern ausgenutzt werden.
Das unternehmerische Profil: Wenn Gestaltung dominiert
Ein Testamentsvollstrecker mit Geschäftsführer- und Transaktionserfahrung bringt in eine unternehmerisch geprägte Nachlasssituation andere Kompetenzen mit:
Operatives Führungsverständnis. Er weiß, wie Unternehmen funktionieren – nicht theoretisch, sondern aus eigener Erfahrung. Er erkennt, wann eine Krise wirklich eine Krise ist und wann es nur nervöse Kommunikation ist. Er kann Geschäftsführer einordnen, ihre Arbeit beurteilen und sie bei Bedarf austauschen.
Finanzielles Urteilsvermögen. Er kann BWA, Liquiditätsplanung, Cash-flow-Entwicklung und Bilanzkennzahlen einordnen und daraus Schlüsse ziehen. Er erkennt, wenn ein Unternehmen strukturell gesund ist, auch wenn die Zahlen vorübergehend schwach sind – und umgekehrt.
Verhandlungserfahrung mit wirtschaftlichen Gegenübern. Banken, Großkunden, Lieferanten, potenzielle Käufer – diese Verhandlungen haben eine eigene Logik. Wer sie nie geführt hat, ist unsicher. Wer sie hundert Mal geführt hat, weiß, wo Spielräume sind und wo Linien.
Urteilsvermögen unter Unsicherheit. Unternehmerische Entscheidungen werden typischerweise mit unvollständigen Informationen getroffen. Wer das aus eigener Führungserfahrung kennt, entscheidet souveräner als jemand, der beruflich auf vollständige Aktenlage angewiesen ist.
Transaktionserfahrung. Wenn das Unternehmen verkauft werden soll, ist Transaktionserfahrung Gold wert. Käuferauswahl, Informationsmemorandum, Due Diligence, Verhandlung, Earn-Out-Strukturen, Gewährleistungen – all das folgt eigenen Regeln, die man nur durch Praxis lernt.
Netzwerk zu Spezialisten. Auch hier gilt: Ein unternehmerischer Testamentsvollstrecker hat typischerweise belastbare Kontakte zu Fachanwälten, Steuerberatern, M&A-Beratern und Interimsmanagern – und kann sie fallbezogen einbinden.
Wenn Situation B dominiert, ist dieses Profil die bessere Wahl. Ein Fachanwalt ohne operative Führungserfahrung wäre in dieser Lage tendenziell zu zögerlich und würde Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt lassen – aus guten, rationalen Gründen, aber zum Schaden des Nachlasses.
Die gemischte Situation: Doppelbesetzung als Option
Situation C ist der Fall, der in der Praxis am häufigsten vorkommt und am schwierigsten zu besetzen ist. Rechtliche und unternehmerische Themen sind beide substantiell. Keines der beiden Profile allein ist ausreichend.
Drei Lösungswege sind üblich:
Option 1: Doppelbesetzung zweier Testamentsvollstrecker. Das Testament benennt beide Profile – einen anwaltlichen und einen unternehmerischen Testamentsvollstrecker – und regelt die Zusammenarbeit. Vorteil: Jede Kompetenz ist abgedeckt. Nachteil: Koordinationsaufwand, mögliche Meinungsverschiedenheiten, doppelte Vergütung.
Option 2: Ein Testamentsvollstrecker mit kombiniertem Profil. Seltener, aber sinnvoll, wenn eine Person beide Welten kennt: juristische Ausbildung plus langjährige Führungserfahrung. Vorteil: Konsistente Entscheidungen, keine Koordinationskosten. Nachteil: Solche Profile sind selten am Markt.
Option 3: Ein Profil führend, das andere beratend eingebunden. Je nach Gewichtung wird entweder der anwaltliche oder der unternehmerische Testamentsvollstrecker bestellt – mit der klaren Maßgabe, das jeweils andere Profil als Berater oder Sachverständigen hinzuzuziehen. Vorteil: Klare Verantwortung. Nachteil: Der beratende Part hat keine Entscheidungsbefugnis.
Welche Option passt, hängt vom konkreten Fall ab. Bei komplexen, großen Nachlässen mit substantiellen rechtlichen und unternehmerischen Herausforderungen ist die Doppelbesetzung oft die sauberste Lösung. Bei kleineren Nachlässen oder bei erkennbarer Hauptachse ist Option 3 einfacher umzusetzen.
Die entscheidende Vorarbeit: Die Situationsanalyse
Alles in diesem Artikel hängt an einem Punkt: Die Einschätzung der wahrscheinlichen Situation nach dem Erbfall. Ohne diese Einschätzung ist jede Profilwahl Zufall.
Die Einschätzung ist nicht einfach. Familienverhältnisse können sich ändern, Unternehmenssituationen entwickeln sich, Pflichtteilsforderungen tauchen auf oder bleiben aus. Trotzdem lässt sich mit einer strukturierten Analyse in den meisten Fällen eine belastbare Wahrscheinlichkeitseinschätzung treffen.
Folgende Fragen sind dabei hilfreich:
Zur Erbensituation:
- Wer wird Erbe sein? Wie viele? In welchen Verhältnissen zueinander?
- Gibt es latente Konflikte in der Familie, die unter Erbdruck eskalieren könnten?
- Gibt es Pflichtteilsberechtigte, die substantielle Ansprüche geltend machen werden?
- Wie stark sind die Interessen der einzelnen Erben auseinander?
Zur Unternehmenssituation:
- Wird das Unternehmen fortgeführt, verkauft oder abgewickelt?
- Ist die operative Führung in den ersten Wochen und Monaten gesichert (Geschäftsführer, zweite Ebene)?
- Welche strategischen Entscheidungen stehen in den nächsten 12–24 Monaten an?
- Wie komplex sind die gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse (Mitgesellschafter, Holdingstrukturen)?
Zur externen Situation:
- Wie stabil ist das Umfeld (Branche, Markt, Kundenbeziehungen)?
- Gibt es laufende Transaktionen oder Verhandlungen, die fortgeführt werden müssen?
- Sind steuerliche Gestaltungen absehbar, die Spezialkenntnisse verlangen?
Aus den Antworten ergibt sich ein Bild, das die Wahl des Profils orientiert. Eine strukturierte Begleitung bei dieser Analyse ist typischerweise eine der wertvollsten Leistungen, die ein Berater in dieser Phase erbringen kann – unabhängig davon, ob er anschließend selbst zum Testamentsvollstrecker benannt wird.
Ein Gedankenexperiment: Wann war die Besetzung in Rückschau richtig?
Ein hilfreicher Test für die Situationsanalyse ist ein Blick in die Zukunft – und zurück. Stellen Sie sich vor, Ihr Erbfall liegt fünf Jahre zurück. Wie sieht die Situation aus?
Variante A: Die letzten fünf Jahre waren geprägt von Gerichtsverfahren, Anwaltskosten, Mediation zwischen zerstrittenen Geschwistern und der Abwicklung von Pflichtteilsforderungen. Das Unternehmen musste währenddessen irgendwie weiterlaufen, aber es stand nicht im Vordergrund.
Variante B: Die letzten fünf Jahre waren geprägt von einer geordneten Fortführung des Unternehmens. Die Nachfolger wurden eingearbeitet, eine externe Geschäftsführung wurde etabliert, vielleicht wurde das Unternehmen erfolgreich verkauft. Rechtliche Fragen waren präsent, aber nicht dominant.
Variante C: Die letzten fünf Jahre waren geprägt von beidem: substantiellen rechtlichen Auseinandersetzungen und substantiellen unternehmerischen Entscheidungen.
Wer sich auf Basis der heutigen Familien- und Unternehmenssituation am ehesten in Variante B wiederfindet, braucht das unternehmerische Profil. Wer sich eher in Variante A wiederfindet, braucht das anwaltliche Profil. Variante C verlangt eine gemischte Lösung.
Dieses Gedankenexperiment ist kein Algorithmus, sondern eine Strukturhilfe. Aber es zwingt zur Prognose – und die Prognose ist die Grundlage jeder sinnvollen Profilwahl.
Typische Fehler bei der Besetzung
Nach zahlreichen Gesprächen mit Unternehmern, Erben und Beratern zeichnen sich einige wiederkehrende Fehler ab.
Fehler 1: Die Besetzung folgt der Nähe, nicht der Situation. Der Hausanwalt wird benannt, weil er der Hausanwalt ist. Der Steuerberater wird benannt, weil er den Fall kennt. Das ist nicht zwangsläufig falsch – aber es ist selten bewusst richtig.
Fehler 2: Die Situation wird nicht vorausgedacht. Die Familie wirkt intakt, das Unternehmen läuft, die Entscheidung wird „einfach gehalten“. Die Prognose, wie es nach dem Erbfall aussehen könnte, wird nicht seriös durchdacht.
Fehler 3: Ein Profil wird auf das falsche Problem angewendet. Der Fachanwalt soll ein Unternehmen durch eine operative Krise führen. Der Unternehmer soll einen Erbstreit auf mehreren Gerichtsebenen bestehen. Beides endet in Überforderung – und die Qualifikation der Person wäre dabei die ganze Zeit hervorragend, nur für das falsche Problem.
Fehler 4: Die Testamentsvollstreckung wird komplett weggelassen. Aus Scheu vor der Entscheidung wird lieber keine Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Erben sollen es dann unter sich regeln. Das funktioniert in stabilen Konstellationen – und wird zum Desaster, sobald Konflikte auftauchen.
Fehler 5: Die Vergütung wird nicht geregelt. Die Person ist benannt, aber die Vergütung bleibt offen. Das führt nach dem Erbfall fast immer zu Konflikten – mit Erben, die ein zu hohes Honorar argumentieren, oder mit Testamentsvollstreckern, die das Amt in komplexen Situationen nicht mehr ausüben wollen, weil es sich nicht rechnet.
Fehler 6: Die Reservebesetzung fehlt. Der benannte Testamentsvollstrecker kann das Amt aus verschiedenen Gründen nicht annehmen – und im Testament steht keine Reserve. Das Nachlassgericht kann zwar einspringen, aber dann entfällt die persönliche Auswahl. Mindestens eine Ersatzbenennung sollte in jedem Testament stehen.
Mein Angebot und mein Netzwerk
Mein eigenes Profil fällt klar in die unternehmerische Kategorie. Über 20 Jahre als Geschäftsführer und Vorstand mittelständischer Unternehmen, Transaktionserfahrung mit mehrfachen Exits, mehrere aktive Aufsichts- und Beiratsmandate, juristisches Grundrüstzeug aus Studium und Promotion. Das ist die Basis, auf der ich Mandate in unternehmerisch geprägten Nachlasssituationen übernehme.
Für rechtsgeprägte Nachlasssituationen arbeite ich mit einem Netzwerk spezialisierter Fachanwälte für Erb- und Gesellschaftsrecht. Wenn im Erstgespräch klar wird, dass die anvisierte Situation eher anwaltliches Profil verlangt, vermittle ich dorthin – das ist kein Verlust, sondern die richtige Empfehlung. In gemischten Situationen entwickle ich gemeinsam mit einem Fachanwalt eine Doppelbesetzungslösung, die beide Seiten abdeckt.
Der typische Ablauf ist deshalb: Ein Erstgespräch, in dem die Situation geklärt wird; daraus die Empfehlung für das passende Profil oder die passende Kombination; und dann, je nach Ergebnis, die weitere Begleitung durch mich, durch einen spezialisierten Anwalt, oder gemeinsam.
Das Ziel ist nicht, jede Testamentsvollstreckung selbst zu übernehmen. Das Ziel ist, die passende Lösung für Ihre Situation zu finden.
Der nächste Schritt
Wenn Sie die Benennung eines Testamentsvollstreckers planen oder ein bestehendes Testament in diesem Punkt überprüfen wollen, ist der sinnvolle Einstieg eine strukturierte Situationsanalyse. Welche Erben sind beteiligt, welche Konflikte sind absehbar, welche unternehmerischen Themen stehen im Vordergrund, welches Profil passt zur wahrscheinlichen Situation – und welche konkreten Personen kommen in Frage.
Dieses Gespräch führt nicht zwangsläufig zu einem Mandat bei mir. Es führt zu einer belastbaren Empfehlung, auf deren Basis Sie dann mit Ihrem Notar die konkrete Testamentsgestaltung formulieren. Wenn mein Profil passt, begleiten wir den weiteren Weg gemeinsam. Wenn ein anderes Profil passt, ist die Entscheidung damit auch getroffen – und Sie haben die richtige Richtung.


