M&A-Berater beim Unternehmensverkauf: Wie Sie den richtigen finden – und was er wirklich leisten sollte

Dr. David Hoeflmayr

Experte für Unternehmenswertsteigerung

Das Wichtigste in Kürze

Das Erfahrungsungleichgewicht zwischen einem einmalig verkaufenden Unternehmer und professionellen Käufern ist der zentrale Grund für einen M&A-Berater. Er gleicht diesen strukturellen Nachteil aus.

Fünf Phasen umfasst die Arbeit des Beraters: Vorbereitung, Käuferansprache, Angebotsauswertung, Due Diligence/Verhandlung und Closing. Der Bieterwettbewerb in Phase 2 ist der wichtigste Hebel für den Kaufpreis.

Drei Vergütungsmodelle sind üblich: reines Erfolgshonorar (hohes Anreizproblem), Retainer plus Erfolgshonorar (Standard), Tagessätze (für Einzelleistungen). Erfolgshonorare liegen zwischen 2 und 6 Prozent des Transaktionsvolumens.

Acht Auswahlkriterien helfen bei der Suche:
Erfahrung in Ihrer Größenklasse, Branchenkompetenz, Käufernetzwerk, persönliche Betreuung, realistische Bewertung, transparente Vergütung, Verkäufer-Referenzen und strukturierter Prozess.

Der M&A-Berater ersetzt weder Steuerberater noch Anwalt noch Nachfolgeberater. Das Zusammenspiel muss klar geregelt sein – insbesondere bei komplexen Nachfolgesituationen.

Im Mandatsvertrag sind Exklusivität, Laufzeit, Kündigungsrecht, Leistungsumfang und Berichtspflichten die wichtigsten Verhandlungspunkte.

Der Verkauf eines Unternehmens ist für die meisten Eigentümer eine einmalige Transaktion. Für den Käufer auf der Gegenseite – ob Finanzinvestor, Stratege oder Plattformunternehmen – ist es dagegen Tagesgeschäft. Er hat ein eingespieltes Team aus M&A-Anwälten, Steuerberatern und Transaktionsspezialisten. Er kennt die Spielregeln, die Verhandlungstaktiken und die typischen Hebel, um den Kaufpreis zu drücken.

Dieses Ungleichgewicht ist der zentrale Grund, warum ein erfahrener M&A-Berater auf Verkäuferseite nicht optional, sondern notwendig ist. Nicht als Luxus, sondern als Ausgleich für einen strukturellen Erfahrungsnachteil.

Dieser Beitrag zeigt, was ein guter M&A-Berater konkret leistet, welche Vergütungsmodelle es gibt, worauf Sie bei der Auswahl achten sollten – und wie Sie erkennen, ob der Berater wirklich Ihre Interessen vertritt.


Was ein M&A-Berater tut – und was nicht

Ein M&A-Berater (Mergers & Acquisitions) steuert den gesamten Verkaufsprozess von der Vorbereitung bis zum Closing. Seine Aufgaben verteilen sich auf fünf Phasen:

Phase 1: Vorbereitung. Der Berater analysiert Ihr Unternehmen aus Käufersicht, erstellt eine indikative Bewertung, identifiziert Stärken und Schwächen und erarbeitet die Verkaufsstrategie. In dieser Phase entsteht auch das Informationsmemorandum – das zentrale Dokument, mit dem Ihr Unternehmen potenziellen Käufern präsentiert wird.

Phase 2: Käuferansprache. Der Berater erstellt eine Liste potenzieller Käufer (Long List), selektiert die vielversprechendsten (Short List) und spricht sie – in der Regel anonymisiert über einen Teaser – an. Ziel ist es, mehrere ernsthafte Interessenten gleichzeitig im Prozess zu haben, um Bieterwettbewerb zu erzeugen. Ohne diesen Wettbewerb fehlt der wichtigste Hebel für einen attraktiven Kaufpreis.

Phase 3: Indikative Angebote und Käuferauswahl. Die Interessenten geben auf Basis des Informationsmemorandums indikative Angebote ab. Der Berater vergleicht diese Angebote nicht nur nach Kaufpreis, sondern auch nach Transaktionsstruktur, Finanzierungssicherheit, Integrationsabsichten und strategischer Passung. Er empfiehlt, welche Käufer in die nächste Phase gelassen werden.

Phase 4: Due Diligence und Verhandlung. Die ausgewählten Käufer erhalten Zugang zum Datenraum und prüfen Ihr Unternehmen im Detail. Der Berater koordiniert den Informationsfluss, beantwortet Rückfragen, verhandelt die Konditionen und steuert den Zeitplan. In dieser Phase entscheidet sich, ob der indikative Kaufpreis gehalten wird – oder ob der Käufer Anlässe für Nachverhandlungen findet.

Phase 5: Vertragsverhandlung und Closing. Der Berater verhandelt gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt den Kaufvertrag (SPA – Share Purchase Agreement). Dabei geht es um Kaufpreismechaniken (Cash-free/Debt-free, Earn-Out), Garantien, Haftungsbegrenzungen und Wettbewerbsverbote. Er sorgt dafür, dass der Deal tatsächlich zum Abschluss kommt – denn viele Transaktionen scheitern in der letzten Phase an Detailfragen, die sich hochschaukeln.

Was ein M&A-Berater nicht tut: Er ersetzt weder Ihren Steuerberater (steuerliche Strukturierung bleibt dessen Aufgabe) noch Ihren Rechtsanwalt (juristische Vertragsprüfung) noch einen Nachfolgeberater (strategische Gesamtsteuerung bei komplexen Nachfolgesituationen). Der M&A-Berater ist der Spezialist für die Transaktion – nicht für die Vor- oder Nachbereitung der Nachfolge insgesamt.


Wann Sie einen M&A-Berater brauchen – und wann möglicherweise nicht

Ein M&A-Berater ist in den meisten Verkaufssituationen sinnvoll. Es gibt aber Konstellationen, in denen der Aufwand nicht gerechtfertigt ist – und andere, in denen er unverzichtbar wird.

Unverzichtbar ist ein M&A-Berater, wenn der Käuferkreis breit und unbekannt ist (der Berater identifiziert und qualifiziert potenzielle Käufer), wenn mehrere Käufer parallel angesprochen werden sollen (der Wettbewerb muss professionell gesteuert werden), wenn der Käufer ein professioneller Investor ist (Finanzinvestoren und Konzerne haben eigene M&A-Teams – ohne professionelle Begleitung auf Ihrer Seite verhandeln Sie mit einem strukturellen Nachteil) und wenn der Transaktionswert über zwei bis drei Millionen Euro liegt.

Verzichtbar kann ein M&A-Berater sein, wenn der Käufer bereits feststeht (z. B. bei einem MBO durch das bestehende Management oder einem Verkauf an einen langjährigen Geschäftspartner), wenn die Transaktion sehr klein ist (unter ein bis zwei Millionen Euro Transaktionswert) oder wenn der Verkaufsprozess in eine umfassendere Nachfolgebegleitung eingebettet ist, die von einem erfahrenen Nachfolgeberater gesteuert wird – dieser kann bei überschaubarem Käuferkreis den Prozess selbst führen und bei breiter Käuferansprache gezielt einen M&A-Berater hinzuziehen.


Vergütungsmodelle: Was ein M&A-Berater kostet – und wie Sie die Kosten einordnen

Die Vergütung eines M&A-Beraters besteht typischerweise aus zwei Komponenten: einem laufenden Honorar und einem Erfolgshonorar. Es gibt drei gängige Modelle.

Modell 1: Reines Erfolgshonorar (Success Fee Only)

Der Berater erhält sein Honorar ausschließlich bei erfolgreichem Abschluss der Transaktion. Kein Closing, keine Vergütung. Dieses Modell klingt attraktiv, hat aber Nachteile: Der Berater trägt das volle Vorfinanzierungsrisiko und hat dadurch einen starken Anreiz, den Deal um jeden Preis abzuschließen – auch wenn die Konditionen für Sie nicht optimal sind. Außerdem selektieren Berater bei diesem Modell stark: Sie übernehmen nur Mandate, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Abschluss kommen. Unternehmen mit komplexeren Situationen finden schwer einen Berater.

Modell 2: Monatliches Retainer + Erfolgshonorar

Der Berater erhält ein monatliches Grundhonorar (typischerweise 5.000 bis 10.000 Euro) während der Laufzeit des Mandats, plus ein Erfolgshonorar bei Abschluss. Der Retainer wird in der Regel ganz oder teilweise auf das Erfolgshonorar angerechnet. Dieses Modell ist der Standard im Mittelstand. Es gibt dem Berater die Freiheit, auch dann im Interesse des Verkäufers zu handeln, wenn ein Deal nicht sofort zustande kommt – und es zeigt, dass der Verkäufer sein Mandat ernst nimmt.

Modell 3: Reine Tagessätze (Fee for Service)

Der Berater rechnet nach Aufwand ab, ohne Erfolgskomponente. Dieses Modell wird selten für die gesamte Transaktion vereinbart, ist aber üblich für Einzelleistungen wie die Erstellung eines Informationsmemorandums, eine Unternehmensbewertung oder die Vorbereitung des Datenraums. Tagessätze liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

Typische Erfolgshonorare nach Transaktionsgröße

TransaktionsvolumenTypisches ErfolgshonorarSpanne
2–5 Mio. Euro4–6 %Mindesthonorar häufig 150.000–200.000 €
5–10 Mio. Euro3–5 %
10–20 Mio. Euro2,5–4 %
20–50 Mio. Euro2–3 %
Über 50 Mio. Euro1–2 %

Die Prozentsätze sind Richtwerte – sie variieren je nach Komplexität, Branche und Verhandlung. Entscheidend ist: Ein guter M&A-Berater kostet Geld, aber er verdient dieses Geld durch einen höheren Kaufpreis, bessere Konditionen und einen professionelleren Prozess. In der Praxis liegt der Mehrwert eines erfahrenen Beraters regelmäßig deutlich über seinem Honorar.


Acht Kriterien für die Auswahl des richtigen Beraters

1. Erfahrung in Ihrer Größenklasse

Der M&A-Markt ist segmentiert. Ein Berater, der Konzernübernahmen im dreistelligen Millionenbereich betreut, ist für einen mittelständischen Verkauf von fünf bis 20 Millionen Euro nicht der richtige Partner – und umgekehrt. Fragen Sie gezielt nach Referenztransaktionen in Ihrer Größenordnung.

2. Branchenkompetenz

Branchenkenntnis ist kein Nice-to-have, sondern ein Muss. Der Berater muss die Bewertungslogik, die typischen Käufer und die spezifischen Deal-Strukturen Ihrer Branche kennen. Fragen Sie: In welchen Branchen haben Sie in den letzten drei Jahren Transaktionen abgeschlossen?

3. Zugang zum relevanten Käuferkreis

Das Netzwerk des Beraters ist sein wichtigstes Asset. Er muss wissen, welche Finanzinvestoren, Strategen und Plattformunternehmen als Käufer infrage kommen – und er muss persönliche Beziehungen zu den Entscheidern haben, nicht nur eine Datenbank mit E-Mail-Adressen.

4. Persönliche Betreuung

Im Erstgespräch sitzt oft der Seniorpartner. In der Umsetzung arbeiten Sie dann mit einem Junior-Team. Klären Sie vorab, wer Ihr Mandat tatsächlich betreut, wie viel Zeit der Seniorpartner persönlich investiert und wer Ihre erste Ansprechperson ist. Gute Berater legen das transparent offen.

5. Realistische Bewertungseinschätzung

Vorsicht vor Beratern, die im Erstgespräch einen unrealistisch hohen Unternehmenswert in Aussicht stellen, um das Mandat zu gewinnen. Ein guter Berater gibt Ihnen eine ehrliche, fundierte Einschätzung der erzielbaren Bandbreite – und erklärt, welche Faktoren den Preis nach oben oder unten bewegen.

6. Transparente Vergütungsstruktur

Die Vergütung sollte klar und nachvollziehbar sein. Fragen Sie: Was genau ist im Retainer enthalten? Wie wird das Erfolgshonorar berechnet? Auf welche Basis (Enterprise Value, Equity Value)? Werden Nebenkosten separat abgerechnet? Gibt es ein Mindesthonorar?

7. Referenzen von Verkäufern

Bitten Sie um Referenzen – nicht von Käufern (die natürlich zufrieden sind, wenn sie günstig gekauft haben), sondern von Verkäufern, die der Berater in den letzten zwei bis drei Jahren begleitet hat. Fragen Sie diese: War der Berater erreichbar, wenn es drauf ankam? Hat er den Kaufpreis gehalten oder nachverhandeln lassen? Würden Sie ihn wieder beauftragen?

8. Strukturierter Prozess

Ein guter Berater hat einen klar definierten Prozess mit Meilensteinen, Zeitplan und regelmäßiger Kommunikation. Fragen Sie im Erstgespräch: Wie sieht Ihr typischer Verkaufsprozess aus? Wie lange dauert er? Wie häufig informieren Sie mich über den Stand? Was passiert, wenn der Prozess stockt?


Warnsignale: Woran Sie einen ungeeigneten Berater erkennen

Unrealistische Versprechungen. Wenn der Berater im Erstgespräch einen Kaufpreis „garantiert“ oder eine bestimmte Anzahl von Käufern „zusichert“, ist Vorsicht geboten. Kein seriöser Berater kann das garantieren.

Drängen auf schnellen Mandatsabschluss. Ein guter Berater gibt Ihnen Zeit, seine Referenzen zu prüfen und das Mandat sorgfältig zu verhandeln. Wer auf sofortige Unterschrift drängt, hat möglicherweise einen Grund dafür.

Keine Branchenerfahrung. Wenn der Berater Ihre Branche nicht kennt, wird er weder die richtigen Käufer identifizieren noch Ihre Wertargumente überzeugend präsentieren können.

Intransparente Vergütung. Wenn die Vergütungsstruktur unklar ist oder im Laufe des Gesprächs mehrfach „angepasst“ wird, ist das ein Warnsignal. Seriöse Berater legen ihre Konditionen offen und nachvollziehbar dar.

Kein eigenes Team. Ein einzelner Berater ohne Teamunterstützung wird bei einem professionellen Verkaufsprozess an Kapazitätsgrenzen stoßen. Fragen Sie, wer neben dem Hauptansprechpartner an Ihrem Mandat arbeitet.


Das Zusammenspiel mit anderen Beratern

Ein Unternehmensverkauf involviert typischerweise mehrere Berater. Das Zusammenspiel muss klar geregelt sein, damit keine Reibungsverluste entstehen.

Steuerberater. Verantwortet die steuerliche Strukturierung der Transaktion (Asset Deal vs. Share Deal, steuerliche Optimierung des Kaufpreises, Abwicklung von Steuerfragen in der Due Diligence). Der M&A-Berater sollte frühzeitig mit Ihrem Steuerberater abstimmen, welche steuerlichen Rahmenbedingungen den Verkaufsprozess beeinflussen.

Rechtsanwalt. Verantwortet die juristische Vertragsgestaltung – insbesondere den Kaufvertrag (SPA), die Garantie- und Haftungsklauseln, etwaige Wettbewerbsverbote und regulatorische Genehmigungen. Im Idealfall wird ein auf M&A spezialisierter Anwalt eingebunden, nicht der Anwalt, der sonst Ihre Miet- oder Arbeitsverträge betreut.

Nachfolgeberater. Verantwortet die strategische Gesamtsteuerung der Nachfolge – insbesondere wenn der Verkauf Teil eines umfassenderen Nachfolgeprozesses ist, der auch Familienthemen, Governance und langfristige Stabilisierung umfasst. Der Nachfolgeberater koordiniert die verschiedenen Berater, hält die Verbindung zum Verkäufer und stellt sicher, dass die Transaktion in eine tragfähige Gesamtlösung eingebettet ist.

Die klare Aufgabenteilung zwischen diesen Rollen verhindert Doppelarbeit, widersprüchliche Empfehlungen und Informationsverluste. Ein guter M&A-Berater weiß, wo seine Zuständigkeit endet – und arbeitet reibungslos mit den anderen Beratern zusammen.


Der Mandatsvertrag: Was Sie verhandeln sollten

Bevor Sie ein Mandat unterschreiben, klären Sie folgende Punkte:

Exklusivität und Laufzeit. Die meisten M&A-Berater fordern ein Exklusivmandat – das heißt, Sie dürfen während der Laufzeit keinen zweiten Berater beauftragen. Das ist branchenüblich und sinnvoll, solange die Laufzeit begrenzt ist (typischerweise zwölf bis 18 Monate) und eine Kündigungsklausel existiert, falls der Berater nicht liefert.

Vergütung bei Abbruch. Was passiert, wenn Sie den Prozess abbrechen? Wie wird das Erfolgshonorar berechnet, wenn ein Deal zwar zustande kommt, aber erst nach Ablauf des Mandats? Diese „Tail-Klauseln“ müssen sauber geregelt sein.

Leistungsumfang. Was genau ist im Mandat enthalten? Erstellung des Informationsmemorandums, Bewertung, Käuferansprache, Datenraumvorbereitung, Verhandlungsführung – alles explizit auflisten. Was nicht im Vertrag steht, wird im Zweifel nicht geliefert.

Berichtspflichten. Vereinbaren Sie regelmäßige Statusberichte – mindestens zweiwöchentlich während der aktiven Phase. Der Berater sollte transparent über den Stand der Käuferansprache, eingegangene Angebote und nächste Schritte berichten.

Haftung und Vertraulichkeit. Der Berater hat Zugang zu Ihren sensibelsten Daten. Die Vertraulichkeitsvereinbarung muss wasserdicht sein – nicht nur gegenüber Käufern, sondern auch gegenüber dem Berater selbst.

Häufig gestellte Fragen

Als Faustregel: Ab einem erwarteten Transaktionswert von zwei bis drei Millionen Euro. Darunter stehen Aufwand und Kosten häufig nicht im Verhältnis. Bei kleineren Transaktionen kann ein Nachfolgeberater den Prozess steuern und bei Bedarf gezielt M&A-Expertise hinzuziehen.
Typischerweise sechs bis zwölf Monate vom Mandatsstart bis zum Closing. Die Vorbereitung (Bewertung, Informationsmemorandum, Datenraum) dauert zwei bis drei Monate. Die Käuferansprache und Due Diligence weitere drei bis sechs Monate. Vertragsverhandlung und Closing ein bis drei Monate.
Theoretisch ja. Praktisch fehlt Ihnen ohne Berater der Bieterwettbewerb, die Verhandlungserfahrung und das Käufernetzwerk. In der Praxis erzielen Verkäufer mit professioneller Begleitung regelmäßig höhere Kaufpreise – der Mehrwert des Beraters übersteigt sein Honorar typischerweise deutlich.
Der M&A-Berater ist spezialisiert auf die Transaktion – Käufersuche, Verhandlung, Closing. Der Nachfolgeberater steuert den gesamten Nachfolgeprozess – von der Orientierung über die Weichenstellung bis zur Stabilisierung nach der Übergabe. Bei einem reinen Verkauf an Dritte mit breiter Käuferansprache steht der M&A-Berater im Zentrum. Bei einer komplexen Nachfolge, die auch Familienthemen und langfristige Governance umfasst, ist der Nachfolgeberater der Gesamtkoordinator.
Achten Sie auf drei Signale: Gibt er Ihnen eine ehrliche, realistische Bewertungseinschätzung – oder verspricht er unrealistische Kaufpreise? Drängt er auf einen schnellen Deal – oder rät er auch mal vom Abschluss ab, wenn die Konditionen nicht stimmen? Berichtet er transparent über den Prozess – oder erfahren Sie Neuigkeiten erst auf Nachfrage?
In der Regel ja. Ein Exklusivmandat ist branchenüblich und gibt dem Berater die Sicherheit, dass sich seine Investition in Ihr Mandat lohnt. Wichtig ist, dass Laufzeit und Kündigungsklauseln fair geregelt sind.

Über den Autor

Dr. David Hoeflmayr begleitet Unternehmer bei Unternehmensnachfolge und strategischer Wertsteigerung.
Mit über 20 Jahren Erfahrung als Geschäftsführer in der Industrie, akademischem Hintergrund in Jura, Wirtschaft und Psychologie sowie Lehrtätigkeit an der TU München verbindet er Praxis, Strategie und Wissenschaft.
Sein Fokus liegt darauf, Unternehmen übergabefähig zu machen, Risiken zu reduzieren und nachhaltige Werte für die nächste Generation zu schaffen.

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